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Schiedsstelle

Geplante Termine der Schiedsstelle Tharandt 2023

 

23.02.2023

23.03.2023

27.04.2023

18.05.2023

29.06.2023

13.07.2023

31.08.2023

28.09.2023

 

Es wird um vorherige Anmeldung unter dem nebenstehenden Kontakt gebeten.

 

 

Aufgaben der Schiedsstelle

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätige/-n Friedensrichter/-in wahrgenommen.

 

Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Es findet in Rechtsstreitigkeiten nicht statt, an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

 

Schlichtungs- und Sühneverhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.


Der/die Friedensrichter/-in hat, auch nach Beendigung seiner Amtszeit, Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die ihm bekannt gewordenen Verhältnisse von Parteien zu bewahren. Die sachliche Zuständigkeit gem.

 

  1. ) Schlichtungsverfahren bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG

    • vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung)

    • Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z. B. Überhang von Ästen und Sträuchern)
      Broschüre Nachbarrecht

    • nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Verleumdung, üble Nachrede)

  2. ) Sühneverfahren bei Privatklagesachen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung

    • Hausfriedensbruch

    • Beleidigung

    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    • Körperverletzung gem. § 223 und 229 Strafgesetzbuch

    • Bedrohung

    • Sachbeschädigung

Kontakt

Stadtverwaltung Tharandt

Schillerstr. 5

01737 Tharandt

Tel.: 035203 395 116

Fax: 035203 37452

E-Mail: