Kontakt
Stadtverwaltung Tharandt
Schillerstr. 5
01737 Tharandt
Tel.: 035203 395 116
Fax: 035203 37452
E-Mail:
Der Friedensrichter für das Gemeindegebiet Tharandt ist Dr. Roy Nitzsche.
Es wird um vorherige Anmeldung unter dem nebenstehenden Kontakt gebeten.
Individuelle Gesprächstermine zu Ihren Anliegen werden dann vereinbart.
Aufgaben der Schiedsstelle
Gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätige/-n Friedensrichter/-in wahrgenommen.
Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Es findet in Rechtsstreitigkeiten nicht statt, an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Schlichtungs- und Sühneverhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Der/die Friedensrichter/-in hat, auch nach Beendigung seiner Amtszeit, Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die ihm bekannt gewordenen Verhältnisse von Parteien zu bewahren. Die sachliche Zuständigkeit gem.
) Schlichtungsverfahren bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG
vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung)
Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z. B. Überhang von Ästen und Sträuchern)
Broschüre Nachbarrecht
nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Verleumdung, üble Nachrede)
) Sühneverfahren bei Privatklagesachen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Körperverletzung gem. § 223 und 229 Strafgesetzbuch
Bedrohung
Sachbeschädigung
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