Schiedsstelle

Geplante Termine der Schiedsstelle Tharandt 2024

 

Die Schiedsstelle Tharandt wird aktuell neu besetzt. Es können noch keine Termine bekanntgegeben werden.

 

 

 

Es wird um vorherige Anmeldung unter dem nebenstehenden Kontakt gebeten.

 

 

Aufgaben der Schiedsstelle

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätige/-n Friedensrichter/-in wahrgenommen.

 

Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Es findet in Rechtsstreitigkeiten nicht statt, an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

 

Schlichtungs- und Sühneverhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.


Der/die Friedensrichter/-in hat, auch nach Beendigung seiner Amtszeit, Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die ihm bekannt gewordenen Verhältnisse von Parteien zu bewahren. Die sachliche Zuständigkeit gem.

 

  1. ) Schlichtungsverfahren bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG

    • vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung)

    • Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z. B. Überhang von Ästen und Sträuchern)
      Broschüre Nachbarrecht

    • nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Verleumdung, üble Nachrede)

  2. ) Sühneverfahren bei Privatklagesachen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung

    • Hausfriedensbruch

    • Beleidigung

    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    • Körperverletzung gem. § 223 und 229 Strafgesetzbuch

    • Bedrohung

    • Sachbeschädigung