Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Allgemeines zu den Ausschüssen

Gemäß § 41 und § 43 SächsGemO kann der Gemeinderat durch die Hauptsatzung beschließende sowie beratende Ausschüsse zur Vorberatung bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.

 

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden beschließende Ausschüsse an Stelle des Gemeinderates. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Beschließende Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsprechen.

 

Der Gemeinderat kann durch Beschluss bestehende beratende Ausschüsse mit der Vorberatung einzelner Angelegenheiten beauftragen oder für ihre Vorberatung beratende Ausschüsse bilden. Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nichtöffentlich.


Zusammensetzung der Ausschüsse

In der Stadt Tharandt existieren neben zeitweiligen Ausschüssen gegenwärtig drei ständige beschließende Ausschüsse mit je sechs Stadträtinnen und Stadträten und dem Vorsitzenden: der Technische Ausschuss, der Verwaltungsausschuss sowie der Ausschuss für Kultur, Erholung und Sozialwesen. Derzeit gibt es in Tharandt keinen beratenden Ausschuss. Den ständigen Ausschüssen gehören außerdem beratende Mitglieder an, die nicht stimmberechtigt sind, z. B. Ortsvorstehende.


Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss ist u. a. für Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Finanz- und Haushaltswirtschaft, Schulangelegenheiten und Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz zuständig. Weitere Zuständigkeitsbereiche können in der Hauptsatzung der Stadt Tharandt nachgelesen werden.

 

Dem Verwaltungsausschuss gehören neben dem vorsitzenden Bürgermeister folgende Mitglieder an:

Peter Antoniewski, Richard Georgi, Jens Heinze, André Kaiser, Thomas Ulbricht und Holger Patruck.


Technischer Ausschuss

Der Technische Ausschuss ist u. a. für Bauleitplanung und Bauwesen, Versorgung mit Wasser, elektrischem Strom und Gas sowie Entsorgung des Abwassers, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark und Verkehrswesen zuständig. Weitere Zuständigkeitsbereiche können in der Hauptsatzung der Stadt Tharandt nachgelesen werden.

 

Dem Technischen Ausschuss gehören neben dem vorsitzenden Bürgermeister folgende Mitglieder an:

Ronny Döhnert, Jens Goldberg, Robert Neumann, Manfred Oswald, Dr. Ulrich Pietzarka und Uwe Stoll.


Ausschuss für Kultur, Erholung und Sozialwesen

Der Ausschuss für Kultur, Erholung und Sozialwesen ist u. a. für die Entwicklung städtischer Tourismuskonzepte und Fördermaßnahmen zuständig. Beratend wirkt der Ausschuss bei Sport- und Freizeitstättenentwicklung, Förderung von Vereinen und Künstlern sowie Gesundheits- und Sozialangelegenheiten mit. Näheres kann in der Hauptsatzung der Stadt Tharandt nachgelesen werden.

 

Dem Ausschuss gehören neben dem vorsitzenden Bürgermeister folgende Mitglieder an:

Uwe Babocsai, Prof. Dr. Jörn Erler, Milana Müller, Birgit Münnich, Holger Patruck und Thomas Ulbricht.

 

Sitzungstermine

Kontakt

Stadtverwaltung Tharandt

Schillerstraße 5

01737 Tharandt

Tel.: 035203 395 129

Fax: 035203 37452

E-Mail: