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Allgemeines zu den Ausschüssen

Gemäß § 41 und § 43 SächsGemO kann der Gemeinderat durch die Hauptsatzung beschließende sowie beratende Ausschüsse zur Vorberatung bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.

 

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden beschließende Ausschüsse an Stelle des Gemeinderates. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Beschließende Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsprechen.

 

Der Gemeinderat kann durch Beschluss bestehende beratende Ausschüsse mit der Vorberatung einzelner Angelegenheiten beauftragen oder für ihre Vorberatung beratende Ausschüsse bilden. Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nichtöffentlich.


Zusammensetzung der Ausschüsse

In der Stadt Tharandt existieren neben zeitweiligen Ausschüssen gegenwärtig zwei ständige beschließende Ausschüsse mit je acht Stadträtinnen und Stadträten und dem Vorsitzenden: der Technische Ausschuss und der Verwaltungsausschuss. Derzeit gibt es in Tharandt keinen beratenden Ausschuss. Den ständigen Ausschüssen gehören außerdem beratende Mitglieder an, die nicht stimmberechtigt sind, z. B. Ortsvorstehende.


Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für: Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz, Marktangelegenheiten, Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz, Verwaltung der städtischen Liegenschaften, einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei, Weide und der Landwirtschaft sowie die Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, Verwendung der Gästetaxe. Beratend wirkt der Ausschuss bei der Förderung von Vereinen sowie Gesundheits- und Sozialangelegenheiten mit.

 

Dem Verwaltungsausschuss gehören neben dem vorsitzenden Bürgermeister folgende Mitglieder an:

1. André Kaiser, Vertretung: Jens Goldberg

2. Holger Patruck, Vertretung: Ronny Döhnert

3. Felix von Galléra, Vertretung: Ines Seebeck

4. Prof. Dr. Jörn Erler, Vertretung: Peter Antoniewski

5. Jan Kinscher, Vertretung: Kai Haenes

6. Yvonne Barteld, Vertretung: Milana Müller

7. Sven Papperitz, Vertretung: Uwe Stoll

8. Birgit Münnich, Vertretung: Thomas Ulbricht


Technischer Ausschuss

Der Technische Ausschuss ist zuständig für: Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), Versorgung mit Wasser, Kommunikationsnetze, elektrischen Strom und Gas sowie Entsorgung des Abwassers, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, Verkehrswesen, technische Verwaltung stadteigener Gebäude, Umweltschutz, Landschaftspflege, und Gewässerunterhaltung sowie Naherholungseinrichtungen.

 

Dem Technischen Ausschuss gehören neben dem vorsitzenden Bürgermeister folgende Mitglieder an:

1. Jens Goldberg, Vertretung: Birgit Münnich

2. Dr. Ullrich Pietzarka, Vertretung: Thomas Ulbricht

3. Ronny Döhnert, Vertretung: Felix von Galléra

4. Milana Müller, Vertretung: Yvonne Barteld

5. Uwe Stoll, Vertretung: Sven Papperitz

6. Peter Antoniewski, Vertretung: Prof. Dr. Jörn Erler

7. Rolf Brockmann, Vertretung: Ines Seebeck

8. Kai Haenes, Vertretung: Jan Kinscher

 

 

Sitzungstermine

Kontakt

Stadtverwaltung Tharandt

Schillerstraße 5

01737 Tharandt

Tel.: 035203 395 129

Fax: 035203 37452

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