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Bürgerservice

A

Alters- und Hochzeitsjubiläen - Übermittlungssperre

Meldeamt

 

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 

Kosten: gebührenfrei

 

Frist: Der Antrag auf Übermittlungssperre ist mindestens 4 Wochen vor

Ihrem Jubiläum in der Stadtverwaltung Tharandt schriftlich per Post

oder E-Mail einzureichen.

 

 

 

Altersjubiläen

 

Zum 01.11.2015 wurde das Sächsische Meldegesetz durch das Bundesmeldegesetz abgelöst. Im Bundesmeldegesetz sind Altersjubiläen neu definiert:

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende.

 

Der Bürgermeister gratuliert persönlich Bürgern der Gemeinde zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres. Er kann im Verhinderungsfall ein Mitglied des Gemeinderates, einen Seniorenbetreuer oder einen Vertreter der Verwaltung delegieren.

 

Der Gemeinderat, Seniorenbetreuer oder ein Vertreter der Verwaltung gratuliert Bürgern des betreffenden Ortsteils der Stadt Tharandt zur Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres.

 

Anlässlich des 100., 105. und zu jedem weiteren Geburtstag werden Glückwünsche des Bundespräsidenten, des Sächsischen Ministerpräsidenten sowie des Landrates des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Form eines Kartengrußes überbracht.

 

Sollten Sie keine Weitergabe der Jubiläumsdaten wünschen, ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre im Meldeamt erforderlich. Den Antrag finden Sie untenstehend.
 

Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ist mindestens fünf Wochen vor Ihrem Jubiläum in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Er ist gebührenfrei und bedarf keiner Begründung.

 

Hochzeitsjubiläen

 

Der Bürgermeister gratuliert persönlich Ehepaaren, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Im Verhinderungsfall kann der Bürgermeister ein Mitglied des Gemeinderates, einen Seniorenbetreuer oder einen Vertreter der Verwaltung delegieren.


Beim 65., 70. und 75. Hochzeitstag werden Glückwünsche des Bundespräsidenten, des Sächsischen Ministerpräsidenten sowie des Landrates des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Form eines Kartengrußes überbracht. Der Landrat überreicht seine Glückwünsche schon zum 60. Ehejubiläum.

 

Falls Sie keine Weitergabe der Jubiläumsdaten wünschen, ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre im Meldeamt erforderlich.

An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 

Kosten: gebührenfrei

 

Anmeldung des Wohnsitzes

 

mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden
  • Kinderausweis/ Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung oder Notarvertrag bei Grundstückseigentümern

 

Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde

 

mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden

  • Kinderausweis/ Kinderreisepass

  • Wohnungsgeberbescheinigung oder Notarvertrag bei Grundstückseigentümern

 

Abmeldung des Wohnsitzes

 

Die Abmeldung von Wohnsitzen innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. Juni 2004 entfallen. Eine Abmeldung ist nur noch bei Verzug ins Ausland gesetzlich festgeschrieben. Dazu ist die Vorlage.

 

mitzubringende Dokumente:

 

  • Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden

 

Wohnungsgeberbescheinigung

 

Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.


Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung zwingend erforderlich ist.

 

 

Zustimmungserklärung Umzug minderjähriges Kind

 

Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

 

B

Bankverbindung und Zahlungsmöglichkeiten Stadtverwaltung Tharandt

Bar-, Kartenzahlungen sind im Bürgerbüro, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt zu den Öffnungszeiten möglich.

 

 

Bankverbindung für Überweisungen:

Stadtverwaltung Tharandt

 

Deutsche Kreditbank

SWIFT-BIC:

BYLADEM1001

 

IBAN:

DE27 1203 0000 0001 2260 18

Ostsächsische Sparkasse

SWIFT-BIC:

OSDDDE81XXX

 

IBAN:

DE13 8505 0300 3070 0004 00

Baugenehmigungen

Baugenehmigungen werden durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bauamt, Referat Bauaufsicht erteilt.


Kontakt: https://www.landratsamt-pirna.de/bauaufsicht.html


Verfahrensfreie Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung geregelt.

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Amt für Finanzen

E-Mail 

Telefon  035203 395 124

 

Kosten: 13,50 EUR

 

Benötigen Sie eine Bescheinigung in kommunalen Steuersachen, so können Sie dies in Schriftform für sich selbst  per E-Mail, Post oder über Amt 24 beantragen.

 

Beurkundung von Geburten

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Wer ist zuständig für die Anmeldung?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk das Kind geboren wird.


Wer ist zur Anzeige einer Geburt im Krankenhaus verpflichtet?
  • das Krankenhaus zeigt die Geburt schriftlich an

Wer ist zur Anzeige einer Hausgeburt verpflichtet?
  • der Vater des Kindes
  • die Hebamme oder der Arzt, die bei der Geburt zugegen waren
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige in der Lage ist (Frist muss eingehalten werden)

Welche Fristen sind einzuhalten?

Geburten sind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Der Tag der Geburt wird nicht mitgezählt.


Was muss vorgelegt werden?
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
  • die Heiratsurkunde
  • Nachweise aller vorgeborenen Kinder (Geburtsurkunden), auch nicht gemeinsame Kinder

bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn Vaterschaft schon vor Geburt anerkannt wurde, die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
  • waren Mutter oder Vater vor der Geburt des Kindes verheiratet, den Nachweis über diese Ehe und deren Auflösung
  • Nachweise aller vorgeborenen Kinder (Geburtsurkunden), auch nicht gemeinsame Kinder
Beurkundung von Sterbefällen

Standesamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 114

 

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk die jeweilige Person verstorben ist.

 

Wer zeigt an?

Die Anzeige erfolgt durch Angehörige - in den meisten Fällen jedoch durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.

 

Sterbefälle, die im Krankenhaus eintreten, werden vom Krankenhaus selbst angezeigt.

 

Welche Fristen sind einzuhalten?

Sterbefälle sind bis zum 3. Werktag, der dem Todestag folgt, beim Standesamt anzuzeigen.

 

Was müssen Sie vom Verstorbenen vorlegen?

je nach konkretem Fall

  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraft

  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.


Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses des Landratsamtes Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge, Frau Lindheimer, Tel. 03501-515 3302.

 

Erläuterungen:
  1. Bodenrichtwerte werden für den unbebauten Zustand ausgewiesen.
  2. Für den Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge gelten die Bodenrichtwerte erschließungsbeitragsfrei nach den §§ 127 und 128 Baugesetzbuch.
  3. Zur Höhe der Anschlusskosten nach Kommunalabgabengesetz empfehlen wir die Konsultation mit der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde.
  4. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland beziehen sich in Stadtgebieten auf eine Grundstücksgröße von 500 m² und im ländlichen Bereich auf eine Grundstücksgröße von 750 m².
  5. Für die gesondert ausgewiesenen neu erschlossenen Wohngebiete werden keine Grundstücksgrößen zugeordnet. Die gebietstypischen Grundstücksgrößen sind dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen.
  6. Den Bodenrichtwerten für unbebaute gewerbliche Nutzungen erfolgte keine Zuordnung einer Richtwertgrundstücksgröße.
  7. Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften des einzelnen Grundstückes, wie beispielsweise Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt (insbesondere Grundstückstiefe und -größe) können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken.
  8. Bodenrichtwerte ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalles. Sie gelten für eine normale Lage und Beschaffenheit des Grundstückes. Besonderheiten können nicht berücksichtigt werden.

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland finden Sie online unter
Breitbandausbau

Hauptamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 110

 

Geförderter Breitbandausbau in Tharandt und Ortsteilen
 
In Tharandt beginnt endlich der von Bund und Freistaat Sachsen geförderte Breitbandausbau mit Glasfaser. Damit ist die Stadt Tharandt eine von „nur“ 75 Kommunen im Freistaat Sachsen und 17 Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE), welche mit einem so genannten „Kommunalen Einzelprojekt“ den Glasfaserausbau selbst in die Hand genommen hat.
Dazu fand am 3. November 2022 im Vereinshaus „Erbgericht“, Kurort Hartha eine Informationsveranstaltung statt.  Die Adressen, als so genannte „Weißen Flecken“ werden mit Glasfaserleitungen gigabitfähige Anschlüsse erhalten.
Dafür hat die Stadt Tharandt im „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Fördermittel erhalten. Nach dem EU- weiten Vergabeverfahren hat die Telekom Deutschland GmbH, den Zuschlag erhalten.
Gegenwärtig wird die Realisierungsplanung mit Sicherung der Standorte für die Netzverteilung durchgeführt.
Gemäß Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Tharandt und der Telekom Deutschland GmbH soll das Projekt Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Auch werden alle Schulen Glasfaseranschlüsse erhalten.
Im Frühjahr 2023 erfolgt der offizielle „1. Spatenstich“, dann werden die Arbeiten auch sichtbar sein.
 
Alle förderfähigen Adressen werden von Telekom Deutschland GmbH kontaktiert, zur Erteilung der „Genehmigung (HTN)“, um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten. Das kann im WEB unter www.telekom.de/glasfaser oder auch in den Shops der Telekom Deutschland GmbH beauftragt werden. Auch legt der Eigentümer, wenn es so weit ist, den Leitungsverlauf für den Hausanschluss im Einvernehmen mit dem Bauunternehmen fest. Wurden Grundstückseigentümer vergessen, oder waren diese nicht Teil der Planung, werden diese Adressen nach Prüfung mitberücksichtigt, sofern sie die Kriterien der Markterkundung erfüllen und förderfähig sind.
Bei förderfähigen Adressen, welche keinen Auftrag für den kostenfreien Hausanschluss erteilen, endet der Anschluss an der Grundstücksgrenze und gilt als erschlossen. Bei späterer Beauftragung ist dann der Anschlusspreis zu entrichten.

Jede Adresse erhält für ein Gebäude mit Hausnummer 2 Fasern, für jede Wohneinheit 4 Fasern und jede Geschäftseinheit 4 Fasern.
Ebenfalls werden die Grundschulen, die Oberschule und das Gymnasium mit Glasfaseranschlüssen versorgt.
 
Nicht jeder erhält einen Glasfaseranschluss!
In Vorbereitung der Breitbandausschreibung der Stadt Tharandt, wurden die TK- Netzbetreiber nach der Richtlinie „Bundesförderung Breitband“ in einem Markterkundungsverfahren (MEV) aufgefordert, ihre „eigenwirtschaftlichen“ Ausbauabsichten verbindlich zu nennen. Dies ist auch eine Vorgabe der EU,
um mit den vorhandenen Leitungen mittels Vectoring Bandbreiten von 30 Mbit/s bis 100 Mbit/s und bei Supervectoring bis zu 250 Mbit/s zu erreichen.
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit dieser Variante, dem so genannten FTTC- Ausbau, die Kabelverzweiger (KvZ) mit Glasfaser erschlossen und die letzten Meter bis zum Hausanschluss, bleiben über die bestehende Kupferdoppelader. Je weiter weg man vom Kabelverzweiger (KvZ) ist, desto niedriger ist, durch die Dämpfung, die Bandbreite.
Die verfügbaren Bandbreiten sind im WEB unter www.telekom.de/festnetz einsehbar und es können die entsprechenden Produkte dazu gebucht werden.
Alle Adressen, welche danach weniger als 30 Mbit/s haben, sind die s.g. „Weißen Flecken“ und nur diese sind förderfähig und erhalten einen Glasfaseranschluss.

Das Ziel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen ist ein flächendeckendes Gigabitnetz und das ist nur mit Glasfaser möglich.
Die Stadt Tharandt wird weiterhin bestrebt sein, alle Adressen im Rahmen der Möglichkeiten durch Telekommunikationsunternehmen mit Investoren im eigenwirtschaftlichen Ausbau oder mit weiteren Fördermöglichkeiten im gemeinsamen Projekt mit dem Landkreis SOE mit Glasfaser zu erschließen.
 
Die Stadtverwaltung Tharandt wird über den gesamten Zeitraum im Amtsblatt und auf der Homepage zeitnah zum Baufortschritt informieren, da auch Verkehrseinschränkungen (VAO) und Behinderungen durch Tiefbauarbeiten notwendig sind.
 
Externer Projektsteuerer
im Auftrag der Stadt Tharandt
IB BAUPLAN
Matthias Hälsig
Tel.: 0173/ 3601010
Mail:

E

Eheschließung

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114


Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen?

bei ledigen Partnern:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu besorgen beim Standesamt Ihres Geburtsortes) – Achtung!: Die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend!
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (wenn Sie Tharandter Bürger sind und auch in Tharandt heiraten, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht, da wir Zugriff auf die Meldedaten haben)


bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk oder Scheidungsurteilrteil mit Rechtskraftvermerk bzw.
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten


bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgerechtserklärung

 

Termin buchen

eID-Karte - Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

Kosten: 37,00 € / 10 Jahre Gültigkeit

 

Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion beantragen. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Sie kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer aktivierten Online-Ausweisfunktion ausgestellt werden. Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.

Elternbeiträge

Hauptamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 130

 

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung)

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Richtet sich Ihre Namensführung nach dem deutschen Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.


Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.


Vornamen, die mit Bindestrich verbunden sind, können nicht in der Reihenfolge verändert werden.


Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. Eheurkunde


Die Gebühr für die Vornamensortierung beträgt ab dem 01.10.2021 30 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.

 

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Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Haben Sie geheiratet und Ihr Ehepartner ist nicht Elternteil Ihres Kindes, so können Sie dem Kind Ihren Ehenamen erteilen.


Voraussetzung ist, dass Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind und das Kind mit Ihnen und Ihrem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es selbst der Einbenennung zustimmen. Die Einbenennung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.


Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung.


Die Gebühr für die Einbenennungserklärung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.

 

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F

Familienpass Sachsen

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 

Kosten: gebührenfrei

 

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser kostenlos besuchen. Er ist einkommensunabhängig und sofern Sie Ihren Wohnsitz in Tharandt oder Dorfhain haben, kann dieser im  Meldeamt der Stadtverwaltung Tharandt mit dem unten stehenden Formular, Ihrem Personalausweis oder Reisepass sowie einer Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder beantragt werden.

 

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

 

TIPP: Führen Sie den Familienpass und Ihren Ausweis mit sich und fragen Sie auch jeweils bei Ihrem Besuch vor Ort nach seiner Geltung!

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Sachsen.de - Familienpass

Feuerwehreinsatz - Erstattung Verdienstausfall

Gemäß § 62 Abs. 1 SächsBRKG ist der Arbeitgeber oder Dienstherr verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfern im Katastrophenschutz für Zeiten im Sinne von § 61 Abs. 3 SächsBRKG Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst oder Katastrophenschutz erhalten hätten. Hierzu zählen auch Lohnfortzahlungskosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer aufgrund des Feuerwehrdienstes oder Katastrophenschutzes bedingten Arbeitsunfähigkeit weitergewährt werden. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag erstattet von den
1. Gemeinden für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren,
2. Trägern der Katastrophenschutzeinheiten für die Helfer im Katastrophenschutz.
Bei behördlich angeordneten Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen hat die anordnende Behörde die Lohnersatzkosten zu tragen.

 

Flächennutzungsplan der Stadt Tharandt
Führungszeugnis

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

Kosten: 13,00 €

 

Die Beantragung eines einfachen oder eines erweiterten Führungszeugnisses, kann nur persönlich mit Personalausweis erfolgen.

 

Arten der Führungszeugnisse:
  • Belegart N: Führungszeugnis für eigene Zwecke (Übersendung an Antragsteller/-in)
  • Belegart O: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde), Anschreiben mit Aufforderung ist mitzubringen
  • Belegart N: erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (Übersendung an Antragsteller/-in)
  • Belegart O: erweiteres Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde), Anschreiben mit Aufforderung ist mitzubringen

 

Onlinebeantragung

Seit September 2014 können Führungszeugnisse auch online beantragt und bezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder www.bundesjustizamt.de

 

G

Gehölzschutz / Baumfällung

Ordnungsamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 113

 

 

Gem. Gehölzschutzsatzung Tharandt vom 13.07.2012 § 2 (2):

 

(2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind:

  1.  Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
  2. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und Stammumfang,
  3. seltene Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume (z.B. Rhododendron, Eibe, Kornelkirsche)
  4. Freiwachsende Hecken mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 1,50 m, einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 2,00 m und einer Mindestlänge von 5,00 m.
  5. Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter, Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und Sträuchern unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge

 

Im Zeitraum 01.03. – 30.09. sind Fällungen nur mit Sondergenehmigung möglich!

Gewerbe

Gewerbeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 116

 

Kosten:
41,50 € für Gewerbeanmeldung
27,50 € für Gewerbeummeldung
  13,50 € Gewerbeabmeldung
139,50 € für Reisegewerbe
139,50 € für Gaststättengewerbe
12,00 € für vorübergehendes Gaststättengewerbe
  0,00 € für Anzeige landwirtschaflicher Haupt-/Nebenerwerb

 

Benötigte Unterlagen: bitte im Gewerbeamt erfragen

 

 

Gewerbezentralregisterauskunft

Meldeamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 115
Kosten: 13,00 €

 

für natürliche Personen

Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen kann nur persönlich mit Personalausweis erfolgen.

  • Belegart 1: Gewerbezentralregisterauskunft wird an Antragsteller/-in übersandt
  • Belegart 2: Gewerbezentralregisterauskunft wird an Behörde übersandt; das Aufforderungsschreiben ist mitzubringen

 

für juristische Personen

Unternehmen, die als juristische Personen geführt werden, können im Meldeamt eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Dazu sind der aktuelle Handelsregisterauszug, die Angabe des Betriebssitzes und des zuständigen Amtsgerichtes sowie die persönliche Unterschrift des Geschäftsführers notwendig.


Seit September 2014 können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragt und bezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder www.bundesjustizamt.de

 

Grundsteuer A und B

Amt für Finanzen

E-Mail 

Telefon  035203 395 124

 

Die Hebesätze der Grundsteuern werden in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Grundsteuerbescheide werden nur bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen versandt. Ansonsten gilt der letzte Grundsteuerbescheid weiter. Aus den Grundsteuerbescheiden sind die Fälligkeiten der jeweiligen Raten ersichtlich.


In der Regel bestehen folgende Fälligkeiten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.


Sie haben auch die Möglichkeit der einmaligen Zahlung der Grundsteuer im Jahr. Wer davon Gebrauch machen möchte, gibt dies in der Finanzverwaltung bekannt. Die Fälligkeit für Jahreszahler ist der 1. Juli.

 

 

H

Hausnummernvergabe

Bauamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 120

 

Kosten: 25,00 €

 

Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen und Widerruf

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.


Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde


Die Gebühr für die Ehenamensbestimmung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.

 

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Hundesteuer

Amt für Finanzen

E-Mail 

Telefon  035203 395 124

 

K

Kinderbetreuung

Kontakt: Hauptamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 130

 

Unsere Angebote und Einrichtungen finden Sie über das Onlineportal KIVAN. Hier können Sie sich gern über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und Ihre Kinder in Ihrer Wunscheinrichtung anmelden. Bei Fragen zum Anmeldeprozedere können Sie sich auch per E-Mail an  wenden.

Kirchenaustritt

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114


Wie und wo trete ich aus der Kirche aus?

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Tharandt haben, ist das Standesamt Tharandt für Ihren Kirchenaus- oder übertritt zuständig.


Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geben die gesetzlichen Vertreter (bei gemeinsamem Sorgerecht also beide Elternteile) die Erklärung ab. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist seine persönliche Einwilligung erforderlich.


Alternativ können Sie Ihren Kirchaustritt auch bei einem Notar beurkunden lassen und uns die notariell beurkundete Erklärung zusenden. Diese Erklärung wird mit Posteingang beim Standesamt Tharandt wirksam.


Welche Dokumente sind vorzulegen?

Zu Ihrem Termin beim Standesamt sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufurkunde; wenn vorhanden

 

Sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind und die Löschung der Angabe Ihrer Religionszugehörigkeit aus Ihrem Eheregister wünschen, legen Sie bitte zusätzlich Ihre

  • Eheurkunde

vor.

 

Anfallende Gebühren:
  • 35,00 € für die Abgabe der Erklärung über den Austritt und die Bescheinigung über den Kirchenaustritt

 

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Kurtaxe

Amt für Finanzen

E-Mail 

Telefon  035203 395 121

 

In der Satzung erfahren Sie alle Details und die Höhe der Kurtaxe / Ermäßigungen / Befreiungen:

L

Lagerfeuer

Ordnungsamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 113

 

Kosten: 13,50 €

 

Hinweis zur Genehmigung von Lagerfeuern

 

Gemäß § 17 der Polizeiverordnung der Stadt Tharandt vom 12.03.2020 ist für das Abbrennen von offenen Feuern über 100 cm und/oder einem Durchmesser von mehr als 100 cm die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.

 

Anmeldung

 

Der Antrag auf Genehmigung eines Lagerfeuers ist gebührenpflichtig. Lagerfeuer, die im Stadtgebiet abgebrannt werden sollen, sind beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Tharandt spätestens 10 Werktage vorher schriftlich anzumelden.

 

 

M

Meldebescheinigung

Meldeamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 115
Kosten: 12,00 €


benötigtes Dokument:

Personalausweis oder Reisepass

Melderegisterauskunft

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

Kosten: 12,00 €

 

Eine Auskunft aus dem Melderegister ist mündlich oder schriftlich im Meldeamt zu beantragen.

 

Dazu sind möglichst genaue Angaben zur gesuchten Person (Namen, Geburtsdatum, frühere Anschriften) erforderlich. Eine einfache Melderegisterauskunft einzelner Einwohner umfasst die Auskunft über
  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Anschrift (nur die aktuelle)
  • Doktorgrad

 

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Mietspiegel

Für die Stadt Tharandt mit seinen Ortsteilen gibt es keinen amtlichen Mietspiegel.

N

Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114


Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abgegeben, können Sie durch gemeinsame Erklärung nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich.


Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eheurkunde

 

Die Gebühr für die nachträgliche Namensänderung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.

 

Termin buchen

 

Namensänderung von Kindern
Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114
 
Namensänderung durch Eheschließung der Eltern

Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so ändert sich der Geburtsname Ihres Kindes automatisch, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine gesonderte gebührenpflichtige Erklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Für ältere Kinder ist eine Namenserklärung notwendig. In der Regel wird diese im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung besprochen und am Tag der Eheschließung beurkundet. Die Erklärung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sachgebiet Eheschließungen.


Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung. Die Gebühr für die Erklärung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.

O

Ordnungsamt / Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Ordnungsamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 113

Kosten: je nach Aufwand und Dauer

 

Zuständigkeit:
  • Kommunale Straßen – Stadtverwaltung Tharandt
  • Bundes-, Staats- und Kreisstraße: Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

 

Durch die Stadtverwaltung erfolgt eine Anhörung der Polizeidirektion, Rettungsleitstelle sowie je nach Erfordernis des Regionalverkehrs, Träger öffentlicher Belange und Gewerbetreibender.

 

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Sperrung einzureichen. Vor Erlass der Anordnung darf keine Straßeneinschränkung vorgenommen werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

 

P

Personalausweis

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 

Kosten:

  • bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € / 6 Jahre Gültigkeit
  • bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € / 10 Jahre Gültigkeit

 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliegen ab dem 16 Lebensjahr der Ausweispflicht.

 

Benötigte Unterlagen für die Beantragung:
  • alter Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passbild

  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

  • Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten, sofern der Antragsteller unter 16 Jahren ist

 

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.


Vorläufiger Personalausweis

 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • alter Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Passbild

  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

  • Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten, sofern der Antragsteller unter 16 Jahren ist

 

Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen.

 

Gebühren: 10,00 €

Gültigkeit: max. 3 Monate

 

 

 Antworten auf häufige Fragen zum ePass unter www.bmi.bund.de

R

Reisepass / Kinderreisepass

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 

Kosten:

  • bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
  • bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € / 10 Jahre Gültigkeit

 

Benötigte Unterlagen für die Beantragung:

 

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.

 

Vorläufiger Reisepass

 

Kosten: 26,00 € / 1 Jahr Gültigkeit

 

Benötigte Unterlagen für die Beantragung:

 

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.

 

Express-Pass

 

Dieser Pass liegt mit dem Tag der Beantragung innerhalb von drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.


Kosten:

  • bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
  • bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € / 10 Jahre Gültigkeit

 

zuzüglich je 32,00 € für das Express-Verfahren

 

48-Seiten-Pass

 

Dieses Dokument ist für viel reisende Antragsteller empfehlenswert.
 

Kosten:

  • bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
  • bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € / 10 Jahre Gültigkeit

 

zuzüglich je 22,00 €

 

Kinderreisepass

 

Benötigte Unterlagen für die Beantragung:

 

Kosten:

  • für die Erst- bzw. Neuausstellung 13,00 € / 1 Jahr Gültigkeit
  • Verlängerung / Aktualisierung bis max. zum 12. Lebensjahr 6,00 € / 1 Jahr Gültigkeit

 

 

 Antworten auf häufige Fragen zum ePass unter www.bmi.bund.de

 

 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger unter www.auswaertiges-amt.de/Länderinformationen

S

Schiedsstelle

Fr. Carolin Nass

Kontakt:  oder unter 035203 395-0


Weitere Informationen erhalten Sie unter

Schulen / Bildung

Die jeweiligen Einrichtungen finden Sie unter Schulen.

Schwerbehindertenausweis

Die Beantragung und die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises können Sie im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Soziale Leistungen vornehmen.


Den Kontakt und die Formulare finden Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/schwerbehinderteneigenschaft.html

SEPA-Lastschriftmandat - Erteilung

Sie möchten der Stadtverwaltung Tharandt ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen, dann finden Sie hier das entsprechende Formular:

Standesamt Tharandt

Termin buchen

Steuerformulare

Einige Steuerformulare für das vergangene Jahr können Sie im Foyer des Rathauses zu den Öffnungszeiten entnehmen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen stellt seit 2006 auf ihrer Webseite  Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung  zahlreiche Steuerformulare zur Verfügung.

U

Übermittlungssperre

Meldeamt

E-Mail 

Telefon  035203 395 115

 
Eine Übermittlungssperre gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) kann auf Antrag für folgende Bereiche im Melderegister eingerichtet werden:
  • Adressbuchverlage
  • Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (Verweis zum Stadtratsbeschluss SV Tharandt)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn der Antragsteller nicht der Religionsgesellschaft des Ehepartners angehört
  • Bundesamt für Wehrverwaltung
  • Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

 

Mit der Einrichtung ist die Weitergabe der Jubiläumsdaten an den Bürgermeister ebenfalls verbunden.


Der gebührenfreie Antrag ist mindestens vier Wochen vor Ihrem Jubiläum im Meldeamt Tharandt einzureichen.

 

Überschreitung der Sperrstunde

Ordnungsamt

E-Mail  

Telefon  035203 395 113

Kosten: 13,50 EUR

 

Für geplante Veranstaltungen, welchen länger als bis nach 22:00 Uhr andauern werden, ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Überschreitung der Sperrstunde 14 Tage im Voraus an das Ordnungsamt der Stadt Tharandt zu stellen. Anzugeben ist die Privatdresse des Verantwortlichen, den Grund und den Ort der Veranstaltung.

 

V

Vaterschaftsanerkennung

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann neben dem Jugendamt, Notar und anderen Instituten auch beim Standesamt erklärt werden. Im Regelfall ist aber das Jugendamt (Amt für Jugend und Familie) damit betraut, da Sie dort auch das gemeinsame Sorgerecht erklären können und über Unterhaltsansprüche und ähnliches beraten werden. Bitte informieren Sie sich für die Beurkundungen beim Amt für Jugend und Familie. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen. Die Abgabe einer Erklärung kann im Vorfeld der Geburt abgeben werden. Eine Erklärung in Vertretung für eine andere Person ist nicht möglich.


Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter notwendig.


Die Erklärung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind!


Wichtiger Hinweis

Ist der anerkennende Vater beziehungsweise die zustimmende Mutter minderjährig, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei einer minderjährigen Mutter muss zusätzlich noch der Vormund des Kindes der Erklärung zustimmen.


Durch die wirksame Vaterschaftsanerkennung entsteht ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dieses Verhältnis beinhaltet erb- und unterhaltsrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche Ansprüche.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

 

Benötigte Dokumente:
  • Personalausweis
    oder
  • Reisepass
    (beider Elternteile)
  • Geburtsurkunde
    von Vater
  • Geburtsurkunde
    von Kind (sofern das Kind schon geboren wurde)
  • Mutterpass
  • bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung

 

Anfallende Gebühren:
  • 30,00€ für die Abgabe der Erklärung und die Ausstellung einer Abschrift

 

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Vereinsförderung

Bürgerbüro
E-Mail 
Telefon  035203 395 116

 

Antragstellung

Sie erfüllen die in der Förderrichtlinie genannten Kriterien und wollen für das kommende Jahr einen Antrag stellen, dann reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen bis 30. September im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Tharandt unter dem Betreff "Vereinsförderung" ein. Bitte haben Sie dafür Verständnis, das später eingehende Anträge, leider keine Berücksichtigung finden können.

 

die vollständigen Unterlagen bestehen aus:

 

  • Antrag auf Projektförderung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen, welche bereits eine Förderung erhalten haben, nur sofern Änderungen eingetreten sind)
  • Kopie der Gemeinnützigkeitsbestätigung des Finanzsamtes

 

Zuwendungsbescheid / Verwendungsnachweis

 

Mit Bestätigung Ihrer Förderung durch die Stadt Tharandt erhalten Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. Diesem ist ein Auszahlungsantrag beigefügt, mit dem Sie die Fördermittel dann abrufen können.

Wenn Sie eine Förderung durch die Stadtverwaltung erhalten haben, müssen Sie die Verwendung der Fördermittel bis zu einem im Zuwendungsbescheid festgesetzten Termin nachweisen. Hierfür verwenden Sie bitte das beigefügte Formular. Zudem bitten wir um Einreichung der Rechnungskopien, für welche die Förderung in Anspruch genommen wurde.

 

 

W

Wiederannahme eines Namens nach Auflösung einer Ehe

Standesamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 114

 

Nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod des Ehepartners) können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme ist unwiderruflich.

 
Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde


Die Gebühr für die Wiederannahme beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro

 

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Winterdienst

Ordnungsamt
E-Mail 
Telefon  035203 395 113

 

Wohngeld

Sie können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Tharandt Wohngeldanträge zu den Öffnungszeiten erhalten.

 

Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist:

Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Wohngeld

Postfach 10 02 53 / 54

01782 Pirna

 

Besucheranschrift

01796 Pirna

Schloßhof 2/4

 

https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html (Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023)

 

 

 

 

Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.


Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich ist.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice von A bis Z unter dem Punkt  An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz