Deutsche Kreditbank
SWIFT-BIC:
BYLADEM1001
IBAN:
DE27 1203 0000 0001 2260 18
In unserem Stadtgebiet ist für die Entsorgung von Rest- und Bioabfällen, Papier und Kartonagen, sowie des Sperrmülls der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zaoe.de
Zum digitalen Abfallkalender ZAOE
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
Tel.: 0351 40404-0
Fax: 0351 40404-550
Informationen zum Entsorgerwechsel für die Sammlung von Glasverpackungen ab 01.01.2024:
Für die Entleerung der Gelben Tonnen und dessen Behälterdienst sind ausschließlich die vom jeweils zuständigen dualen System (Systembetreiber) beauftragten Entsorger verantwortlich, die bitte bei Fragen und Problemen kontaktiert werden sollen:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Systembetreiber:
Landbell AG, Rheinstraße 4 L, 55116 Mainz
Tel. 06131 23 56 52-0,
Entsorger:
Kühl Entsorgung und Recycling GmbH & Co. KG, Hauptstraße 100, 01809 Heidenau
Tel. 0800 4020040, kuehl.heidenau@kuehl-gruppe.de
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: gebührenfrei
Frist: Der Antrag auf Übermittlungssperre ist mindestens 4 Wochen vor
Ihrem Jubiläum in der Stadtverwaltung Tharandt schriftlich per Post
oder E-Mail einzureichen.
Altersjubiläen
Zum 01.11.2015 wurde das Sächsische Meldegesetz durch das Bundesmeldegesetz abgelöst. Im Bundesmeldegesetz sind Altersjubiläen neu definiert:
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende.
Der Bürgermeister gratuliert persönlich Bürgern der Gemeinde zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres. Er kann im Verhinderungsfall ein Mitglied des Gemeinderates, einen Seniorenbetreuer oder einen Vertreter der Verwaltung delegieren.
Der Gemeinderat, Seniorenbetreuer oder ein Vertreter der Verwaltung gratuliert Bürgern des betreffenden Ortsteils der Stadt Tharandt zur Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres.
Anlässlich des 100., 105. und zu jedem weiteren Geburtstag werden Glückwünsche des Bundespräsidenten, des Sächsischen Ministerpräsidenten sowie des Landrates des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Form eines Kartengrußes überbracht.
Sollten Sie keine Weitergabe der Jubiläumsdaten wünschen, ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre im Meldeamt erforderlich. Den Antrag finden Sie untenstehend.
Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ist mindestens fünf Wochen vor Ihrem Jubiläum in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Er ist gebührenfrei und bedarf keiner Begründung.
Hochzeitsjubiläen
Der Bürgermeister gratuliert persönlich Ehepaaren, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Im Verhinderungsfall kann der Bürgermeister ein Mitglied des Gemeinderates, einen Seniorenbetreuer oder einen Vertreter der Verwaltung delegieren.
Beim 65., 70. und 75. Hochzeitstag werden Glückwünsche des Bundespräsidenten, des Sächsischen Ministerpräsidenten sowie des Landrates des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Form eines Kartengrußes überbracht. Der Landrat überreicht seine Glückwünsche schon zum 60. Ehejubiläum.
Falls Sie keine Weitergabe der Jubiläumsdaten wünschen, ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre im Meldeamt erforderlich.
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: gebührenfrei
Anmeldung des Wohnsitzes
mitzubringende Dokumente:
Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde
mitzubringende Dokumente:
Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden
Kinderausweis/ Kinderreisepass
Wohnungsgeberbescheinigung oder Notarvertrag bei Grundstückseigentümern
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung von Wohnsitzen innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. Juni 2004 entfallen. Eine Abmeldung ist nur noch bei Verzug ins Ausland gesetzlich festgeschrieben. Dazu ist die Vorlage.
mitzubringende Dokumente:
Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden
Wohnungsgeberbescheinigung
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.
Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung zwingend erforderlich ist.
Zustimmungserklärung Umzug minderjähriges Kind
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Bar-, Kartenzahlungen sind im Bürgerbüro, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt zu den Öffnungszeiten möglich.
Stadtverwaltung Tharandt
Deutsche Kreditbank
SWIFT-BIC:
BYLADEM1001
IBAN:
DE27 1203 0000 0001 2260 18
Ostsächsische Sparkasse
SWIFT-BIC:
OSDDDE81XXX
IBAN:
DE13 8505 0300 3070 0004 00
Baugenehmigungen werden durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bauamt, Referat Bauaufsicht erteilt.
Kontakt: https://www.landratsamt-pirna.de/bauaufsicht.html
Verfahrensfreie Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung geregelt.
Ordnungsamt
035203 395 110
Gem. Gehölzschutzsatzung Tharandt vom 13.07.2012 § 2 (2):
(2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind:
Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und Stammumfang,
seltene Großsträucher und mehrstämmige Kleinbäume (z.B. Rhododendron, Eibe, Kornelkirsche)
Freiwachsende Hecken mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 1,50 m, einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 2,00 m und einer Mindestlänge von 5,00 m.
Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter, Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und Sträuchern unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge
Im Zeitraum 01.03. – 30.09. sind Fällungen nur mit Sondergenehmigung möglich!
Amt für Finanzen
035203 395 124
Kosten: 13,50 EUR
Benötigen Sie eine Bescheinigung in kommunalen Steuersachen, so können Sie dies in Schriftform für sich selbst per E-Mail, Post oder über Amt 24 beantragen.
Standesamt
035203 395 114
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk das Kind geboren wird.
Geburten sind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Der Tag der Geburt wird nicht mitgezählt.
Standesamt
035203 395 114
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk die jeweilige Person verstorben ist.
Die Anzeige erfolgt durch Angehörige - in den meisten Fällen jedoch durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.
Sterbefälle, die im Krankenhaus eintreten, werden vom Krankenhaus selbst angezeigt.
Sterbefälle sind bis zum 3. Werktag, der dem Todestag folgt, beim Standesamt anzuzeigen.
je nach konkretem Fall
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses des Landratsamtes Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge, Frau Lindheimer, Tel. 03501-515 3302.
Hauptamt
035203 395 120
Geförderter Breitbandausbau in Tharandt und Ortsteilen
In Tharandt beginnt endlich der von Bund und Freistaat Sachsen geförderte Breitbandausbau mit Glasfaser. Damit ist die Stadt Tharandt eine von „nur“ 75 Kommunen im Freistaat Sachsen und 17 Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE), welche mit einem so genannten „Kommunalen Einzelprojekt“ den Glasfaserausbau selbst in die Hand genommen hat.
Dazu fand am 3. November 2022 im Vereinshaus „Erbgericht“, Kurort Hartha eine Informationsveranstaltung statt. Die Adressen, als so genannte „Weißen Flecken“ werden mit Glasfaserleitungen gigabitfähige Anschlüsse erhalten.
Dafür hat die Stadt Tharandt im „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Fördermittel erhalten. Nach dem EU- weiten Vergabeverfahren hat die Telekom Deutschland GmbH, den Zuschlag erhalten.
Gegenwärtig wird die Realisierungsplanung mit Sicherung der Standorte für die Netzverteilung durchgeführt.
Gemäß Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Tharandt und der Telekom Deutschland GmbH soll das Projekt Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Auch werden alle Schulen Glasfaseranschlüsse erhalten.
Im Frühjahr 2023 erfolgt der offizielle „1. Spatenstich“, dann werden die Arbeiten auch sichtbar sein.
Alle förderfähigen Adressen werden von Telekom Deutschland GmbH kontaktiert, zur Erteilung der „Genehmigung (HTN)“, um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten. Das kann im WEB unter www.telekom.de/glasfaser oder auch in den Shops der Telekom Deutschland GmbH beauftragt werden. Auch legt der Eigentümer, wenn es so weit ist, den Leitungsverlauf für den Hausanschluss im Einvernehmen mit dem Bauunternehmen fest. Wurden Grundstückseigentümer vergessen, oder waren diese nicht Teil der Planung, werden diese Adressen nach Prüfung mitberücksichtigt, sofern sie die Kriterien der Markterkundung erfüllen und förderfähig sind.
Bei förderfähigen Adressen, welche keinen Auftrag für den kostenfreien Hausanschluss erteilen, endet der Anschluss an der Grundstücksgrenze und gilt als erschlossen. Bei späterer Beauftragung ist dann der Anschlusspreis zu entrichten.
Jede Adresse erhält für ein Gebäude mit Hausnummer 2 Fasern, für jede Wohneinheit 4 Fasern und jede Geschäftseinheit 4 Fasern.
Ebenfalls werden die Grundschulen, die Oberschule und das Gymnasium mit Glasfaseranschlüssen versorgt.
Nicht jeder erhält einen Glasfaseranschluss!
In Vorbereitung der Breitbandausschreibung der Stadt Tharandt, wurden die TK- Netzbetreiber nach der Richtlinie „Bundesförderung Breitband“ in einem Markterkundungsverfahren (MEV) aufgefordert, ihre „eigenwirtschaftlichen“ Ausbauabsichten verbindlich zu nennen. Dies ist auch eine Vorgabe der EU,
um mit den vorhandenen Leitungen mittels Vectoring Bandbreiten von 30 Mbit/s bis 100 Mbit/s und bei Supervectoring bis zu 250 Mbit/s zu erreichen.
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit dieser Variante, dem so genannten FTTC- Ausbau, die Kabelverzweiger (KvZ) mit Glasfaser erschlossen und die letzten Meter bis zum Hausanschluss, bleiben über die bestehende Kupferdoppelader. Je weiter weg man vom Kabelverzweiger (KvZ) ist, desto niedriger ist, durch die Dämpfung, die Bandbreite.
Die verfügbaren Bandbreiten sind im WEB unter www.telekom.de/festnetz einsehbar und es können die entsprechenden Produkte dazu gebucht werden.
Alle Adressen, welche danach weniger als 30 Mbit/s haben, sind die s.g. „Weißen Flecken“ und nur diese sind förderfähig und erhalten einen Glasfaseranschluss.
Das Ziel der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen ist ein flächendeckendes Gigabitnetz und das ist nur mit Glasfaser möglich.
Die Stadt Tharandt wird weiterhin bestrebt sein, alle Adressen im Rahmen der Möglichkeiten durch Telekommunikationsunternehmen mit Investoren im eigenwirtschaftlichen Ausbau oder mit weiteren Fördermöglichkeiten im gemeinsamen Projekt mit dem Landkreis SOE mit Glasfaser zu erschließen.
Die Stadtverwaltung Tharandt wird über den gesamten Zeitraum im Amtsblatt und auf der Homepage zeitnah zum Baufortschritt informieren, da auch Verkehrseinschränkungen (VAO) und Behinderungen durch Tiefbauarbeiten notwendig sind.
Externer Projektsteuerer
im Auftrag der Stadt Tharandt
IB BAUPLAN
Matthias Hälsig
Tel.: 0173/ 3601010
Mail:
Standesamt
035203 395 114
bei ledigen Partnern:
bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:
bei gemeinsamen Kindern:
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: 37,00 € / 10 Jahre Gültigkeit
Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion beantragen. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Sie kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer aktivierten Online-Ausweisfunktion ausgestellt werden. Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.
Standesamt
035203 395 114
Richtet sich Ihre Namensführung nach dem deutschen Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.
Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Vornamen, die mit Bindestrich verbunden sind, können nicht in der Reihenfolge verändert werden.
Die Gebühr für die Vornamensortierung beträgt ab dem 01.10.2021 30 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Standesamt
035203 395 114
Haben Sie geheiratet und Ihr Ehepartner ist nicht Elternteil Ihres Kindes, so können Sie dem Kind Ihren Ehenamen erteilen.
Voraussetzung ist, dass Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind und das Kind mit Ihnen und Ihrem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es selbst der Einbenennung zustimmen. Die Einbenennung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.
Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung.
Die Gebühr für die Einbenennungserklärung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: gebührenfrei
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser kostenlos besuchen. Er ist einkommensunabhängig und sofern Sie Ihren Wohnsitz in Tharandt oder Dorfhain haben, kann dieser im Meldeamt der Stadtverwaltung Tharandt mit dem unten stehenden Formular, Ihrem Personalausweis oder Reisepass sowie einer Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder beantragt werden.
Einen Familienpass können erhalten:
TIPP: Führen Sie den Familienpass und Ihren Ausweis mit sich und fragen Sie auch jeweils bei Ihrem Besuch vor Ort nach seiner Geltung!
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Sachsen.de - Familienpass
Gemäß § 62 Abs. 1 SächsBRKG ist der Arbeitgeber oder Dienstherr verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfern im Katastrophenschutz für Zeiten im Sinne von § 61 Abs. 3 SächsBRKG Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst oder Katastrophenschutz erhalten hätten. Hierzu zählen auch Lohnfortzahlungskosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer aufgrund des Feuerwehrdienstes oder Katastrophenschutzes bedingten Arbeitsunfähigkeit weitergewährt werden. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag erstattet von den
1. Gemeinden für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren,
2. Trägern der Katastrophenschutzeinheiten für die Helfer im Katastrophenschutz.
Bei behördlich angeordneten Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen hat die anordnende Behörde die Lohnersatzkosten zu tragen.
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: 13,00 €
Die Beantragung eines einfachen oder eines erweiterten Führungszeugnisses, kann nur persönlich mit Personalausweis erfolgen.
Seit September 2014 können Führungszeugnisse auch online beantragt und bezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder www.bundesjustizamt.de
Gewerbeamt
035203 395 116
41,50 € | für Gewerbeanmeldung |
27,50 € | für Gewerbeummeldung |
13,50 € | Gewerbeabmeldung |
139,50 € | für Reisegewerbe |
139,50 € | für Gaststättengewerbe |
12,00 € | für vorübergehendes Gaststättengewerbe |
0,00 € | für Anzeige landwirtschaflicher Haupt-/Nebenerwerb |
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: 13,00 €
Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen kann nur persönlich mit Personalausweis erfolgen.
Unternehmen, die als juristische Personen geführt werden, können im Meldeamt eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Dazu sind der aktuelle Handelsregisterauszug, die Angabe des Betriebssitzes und des zuständigen Amtsgerichtes sowie die persönliche Unterschrift des Geschäftsführers notwendig.
Seit September 2014 können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragt und bezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder www.bundesjustizamt.de
Amt für Finanzen
035203 395 124
Die Hebesätze der Grundsteuern werden in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Grundsteuerbescheide werden nur bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen versandt. Ansonsten gilt der letzte Grundsteuerbescheid weiter. Aus den Grundsteuerbescheiden sind die Fälligkeiten der jeweiligen Raten ersichtlich.
In der Regel bestehen folgende Fälligkeiten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Sie haben auch die Möglichkeit der einmaligen Zahlung der Grundsteuer im Jahr. Wer davon Gebrauch machen möchte, gibt dies in der Finanzverwaltung bekannt. Die Fälligkeit für Jahreszahler ist der 1. Juli.
Amt für Finanzen
035203 395 121
In der Satzung erfahren Sie alle Details und die Höhe der Gästetaxe / Ermäßigungen / Befreiungen:
Bauamt
035203 395 120
Kosten: 25,00 €
Standesamt
035203 395 114
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.
Die Gebühr für die Ehenamensbestimmung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Amt für Finanzen
035203 395 124
Kontakt: Hauptamt
035203 395 130
Unsere Angebote und Einrichtungen finden Sie über das Onlineportal KIVAN. Hier können Sie sich gern über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und Ihre Kinder in Ihrer Wunscheinrichtung anmelden. Bei Fragen zum Anmeldeprozedere können Sie sich auch per E-Mail an wenden.
Standesamt
035203 395 114
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Tharandt haben, ist das Standesamt Tharandt für Ihren Kirchenaus- oder übertritt zuständig.
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geben die gesetzlichen Vertreter (bei gemeinsamem Sorgerecht also beide Elternteile) die Erklärung ab. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist seine persönliche Einwilligung erforderlich.
Alternativ können Sie Ihren Kirchaustritt auch bei einem Notar beurkunden lassen und uns die notariell beurkundete Erklärung zusenden. Diese Erklärung wird mit Posteingang beim Standesamt Tharandt wirksam.
Zu Ihrem Termin beim Standesamt sind folgende Dokumente vorzulegen:
Sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind und die Löschung der Angabe Ihrer Religionszugehörigkeit aus Ihrem Eheregister wünschen, legen Sie bitte zusätzlich Ihre
vor.
35,00 € für die Abgabe der Erklärung über den Austritt und die Bescheinigung über den Kirchenaustritt
Ordnungsamt
035203 395 113
Kosten: 13,50 €
Hinweis zur Genehmigung von Lagerfeuern
Gemäß § 17 der Polizeiverordnung der Stadt Tharandt vom 12.03.2020 ist für das Abbrennen von offenen Feuern über 100 cm und/oder einem Durchmesser von mehr als 100 cm die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.
Anmeldung
Der Antrag auf Genehmigung eines Lagerfeuers ist gebührenpflichtig. Lagerfeuer, die im Stadtgebiet abgebrannt werden sollen, sind beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Tharandt spätestens 10 Werktage vorher schriftlich anzumelden.
Überprüfung des Lärmaktionsplans 2022 für die Stadt Tharandt
Ausgangspunkt für die Lärmaktionsplanung bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche in den Jahren 2005 und 2006 im deutschen Recht in den Paragraphen 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie in der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verankert wurde.
In den Richtlinien und Gesetzen ist eine regelmäßige Überprüfung / Fortschreibung der Lärmaktionspläne festgeschrieben. Konkret heißt es hierzu in § 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie:
„Die Aktionspläne werden im Fall einer bedeutsamen Entwicklung, die sich auf die bestehende Lärmsituation auswirkt, und mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.“ (Europäisches Parlament und Rat, 2002)
Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wird alle 5 Jahre eine neue Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) zur Verfügung gestellt. Die aktuellen strategischen Lärmkarten der 4. Runde stammen aus dem Jahr 2022 und sind auf den Internetseiten des Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten (LUIS) veröffentlicht:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
- Karte der Lärmkartierung
- Kartenanwendung im iDA öffnen / https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?
Der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Tharandt wurde am 10.11.2022 beschlossen und basiert auf der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017. Ausschlaggebend für die Überarbeitungs- und Meldepflichten im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.
Entsprechend ist eine Überprüfung des Lärmaktionsplanes auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung vorzunehmen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im vorliegenden Bericht dokumentiert.
Die Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2022 wurden in der Stadtratssitzung am 23.05.2024 vorgestellt. Zur Thematik bestand auch für die Öffentlichkeit Rederecht. Seitens der Politik sowie der Bürgerinnen und Bürger gab es keine Einwände zu den Ergebnissen der Überprüfung des Lärmaktionsplanes.
Abschlussbericht der Überprüfung des Lärmaktionsplans 2022 für die Stadt Tharandt
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: 12,00 €
Personalausweis oder Reisepass
Meldeamt
035203 395 115
Kosten: 12,00 €
Eine Auskunft aus dem Melderegister ist mündlich oder schriftlich im Meldeamt zu beantragen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Für die Stadt Tharandt mit seinen Ortsteilen gibt es keinen amtlichen Mietspiegel.
Standesamt
035203 395 114
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abgegeben, können Sie durch gemeinsame Erklärung nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich.
Personalausweis oder Reisepass
Eheurkunde
Die Gebühr für die nachträgliche Namensänderung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so ändert sich der Geburtsname Ihres Kindes automatisch, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine gesonderte gebührenpflichtige Erklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für ältere Kinder ist eine Namenserklärung notwendig. In der Regel wird diese im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung besprochen und am Tag der Eheschließung beurkundet. Die Erklärung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sachgebiet Eheschließungen.
Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung. Die Gebühr für die Erklärung beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Ordnungsamt
035203 395 110
Kosten: je nach Aufwand und Dauer
Kommunale Straßen – Stadtverwaltung Tharandt
Bundes-, Staats- und Kreisstraße: Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO
Durch die Stadtverwaltung erfolgt eine Anhörung der Polizeidirektion, Rettungsleitstelle sowie je nach Erfordernis des Regionalverkehrs, Träger öffentlicher Belange und Gewerbetreibender.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Sperrung einzureichen. Vor Erlass der Anordnung darf keine Straßeneinschränkung vorgenommen werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Meldeamt
035203 395 115
Kosten:
bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € / 6 Jahre Gültigkeit
bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € / 10 Jahre Gültigkeit
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliegen ab dem 16 Lebensjahr der Ausweispflicht.
alter Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passbild
alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten, sofern der Antragsteller unter 16 Jahren ist
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
alter Personalausweis oder Reisepass
biometrisches Passbild
alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten, sofern der Antragsteller unter 16 Jahren ist
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Gebühren: 10,00 €
Gültigkeit: max. 3 Monate
Antworten auf häufige Fragen zum ePass unter www.bmi.bund.de
Meldeamt
035203 395 115
Kosten:
bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € / 10 Jahre Gültigkeit
aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger Reisepass, Personalausweis
Geburtsurkunde bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes oder wenn diese abgelaufen sind
Bei Kindern unter 12 Jahren den Kinderreisepass - soweit vorhanden
Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile bei Antragstellern unter 18 Jahren
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.
Kosten: 26,00 € / 1 Jahr Gültigkeit
aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile bei Antragstellern unter 18 Jahren
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.
Dieser Pass liegt mit dem Tag der Beantragung innerhalb von drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.
Kosten:
bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € / 10 Jahre Gültigkeit
zuzüglich je 32,00 € für das Express-Verfahren
Dieses Dokument ist für viel reisende Antragsteller empfehlenswert.
Kosten:
bei Antragsstellern bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € / 6 Jahre Gültigkeit
bei Antragstellern ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € / 10 Jahre Gültigkeit
zuzüglich je 22,00 €
Antworten auf häufige Fragen zum ePass unter www.bmi.bund.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger unter www.auswaertiges-amt.de/Länderinformationen
Kontakt: oder unter 035203 395-0
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tharandt.de/Schiedsstelle
Die jeweiligen Einrichtungen finden Sie unter Schulen.
Die Beantragung und die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises können Sie im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Soziale Leistungen vornehmen.
Den Kontakt und die Formulare finden Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/schwerbehinderteneigenschaft.html
Sie möchten der Stadtverwaltung Tharandt ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen, dann finden Sie hier das entsprechende Formular:
Einige Steuerformulare für das vergangene Jahr können Sie im Foyer des Rathauses zu den Öffnungszeiten entnehmen.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt seit 2006 auf ihrer Webseite Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zahlreiche Steuerformulare zur Verfügung.
Meldeamt
035203 395 115
Mit der Einrichtung ist die Weitergabe der Jubiläumsdaten an den Bürgermeister ebenfalls verbunden.
Der gebührenfreie Antrag ist mindestens vier Wochen vor Ihrem Jubiläum im Meldeamt Tharandt einzureichen.
Ordnungsamt
035203 395 -110
Kosten: 13,50 EUR
Für geplante Veranstaltungen, welchen länger als bis nach 22:00 Uhr andauern werden, ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Überschreitung der Sperrstunde 14 Tage im Voraus an das Ordnungsamt der Stadt Tharandt zu stellen. Anzugeben ist die Privatdresse des Verantwortlichen, den Grund und den Ort der Veranstaltung.
Standesamt
035203 395 114
Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann neben dem Jugendamt, Notar und anderen Instituten auch beim Standesamt erklärt werden. Im Regelfall ist aber das Jugendamt (Amt für Jugend und Familie) damit betraut, da Sie dort auch das gemeinsame Sorgerecht erklären können und über Unterhaltsansprüche und ähnliches beraten werden. Bitte informieren Sie sich für die Beurkundungen beim Amt für Jugend und Familie. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen. Die Abgabe einer Erklärung kann im Vorfeld der Geburt abgeben werden. Eine Erklärung in Vertretung für eine andere Person ist nicht möglich.
Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter notwendig.
Die Erklärung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind!
Ist der anerkennende Vater beziehungsweise die zustimmende Mutter minderjährig, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei einer minderjährigen Mutter muss zusätzlich noch der Vormund des Kindes der Erklärung zustimmen.
Durch die wirksame Vaterschaftsanerkennung entsteht ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dieses Verhältnis beinhaltet erb- und unterhaltsrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche Ansprüche.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Bürgerbüro
035203 395 116
Antragstellung
Sie erfüllen die in der Förderrichtlinie genannten Kriterien und wollen für das kommende Jahr einen Antrag stellen, dann reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen bis 30. September im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Tharandt unter dem Betreff "Vereinsförderung" ein. Bitte haben Sie dafür Verständnis, das später eingehende Anträge, leider keine Berücksichtigung finden können.
die vollständigen Unterlagen bestehen aus:
Zuwendungsbescheid / Verwendungsnachweis
Mit Bestätigung Ihrer Förderung durch die Stadt Tharandt erhalten Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. Diesem ist ein Auszahlungsantrag beigefügt, mit dem Sie die Fördermittel dann abrufen können.
Wenn Sie eine Förderung durch die Stadtverwaltung erhalten haben, müssen Sie die Verwendung der Fördermittel bis zu einem im Zuwendungsbescheid festgesetzten Termin nachweisen. Hierfür verwenden Sie bitte das beigefügte Formular. Zudem bitten wir um Einreichung der Rechnungskopien, für welche die Förderung in Anspruch genommen wurde.
Standesamt
035203 395 114
Nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod des Ehepartners) können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme ist unwiderruflich.
Die Gebühr für die Wiederannahme beträgt ab dem 01.10.2021 35 Euro. Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15 Euro.
Ordnungsamt
035203 395 110
Sie können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Tharandt Wohngeldanträge zu den Öffnungszeiten erhalten.
Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist:
Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Wohngeld
Postfach 10 02 53 / 54
01782 Pirna
Besucheranschrift
01796 Pirna
Schloßhof 2/4
https://www.landratsamt-pirna.de/wohngeld.html
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html (Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023)
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.
Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice von A bis Z unter dem Punkt An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz