Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in der untenstehenden Bekanntmachung.
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