Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts

Sehr geehrte Tierhalter*innen, 

 

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der untenstehenden Bekanntmachung.