Beteiligung / Stellungnahme TÖB und Bürgschaft zum Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergie
Frist für Stellungnahmen endet am 13. Dezember 2023!
Am 5. Juli 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge beschlossen, einen sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung aufzustellen (Beschluss VV03/2023). Das Plangebiet umfasst die Landeshauptstadt Dresden sowie die beiden Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das Verfahren zur Aufstellung dieses Teilregionalplans ist veranlasst durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz im Rahmen des Wind-an-Land-Gesetzes v. 20.07.2022 in Verbindung mit der am 01.03.2023 in Kraft getretenen Regelung im Landesplanungsgesetz Sachsens (§ 4a SächsLPlG), wonach die Regionalen Planungsverbände in Sachsen verpflichtet sind, 2 % der Regionsfläche in einem wirksamen Plan bis zum 31.12.2027 planerisch zu sichern. In die Planung integriert sind neben der Windenergienutzung auch die Themen Solarenergienutzung und Trassensicherung für den Stromtransport.
Die Unterlagen können ab dem 01.11.2023 im Beteiligungsportal Sachsen eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei besteht auch schon für Bürgerinnen und Bürger die erste Gelegenheit der Abgabe einer Stellungnahme - diese ist auch per Post möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der untenstehenden Homepage. Die Frist dafür endet am 13.12.2023.
Zur Homepage:
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge
Zur Bekanntmachung:
Bekanntmachung Planaufstellung vom 04.10.2023