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Stadtpark Tharandt im Frühling
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Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Fördergersdorf „Wohnbebauung Pohrsdorfer Rand II "

Vollzug der Baugesetze (§ 3 Absatz 2 BauGB)

 

Der Stadtrat Tharandt hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2023 die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Fördergersdorf „Wohnbebauung Pohrsdorfer Rand II" in der Fassung vom 3. Mai 2023 beschlossen. Die Stadtverwaltung hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB hiervon zu informieren.

 

Ich mache deshalb gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Fördergersdorf „Wohnbebauung Pohrsdorfer Rand II ", bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Zeit

 

vom 26. Juni bis zum 28. Juli 2023

 

während der üblichen Öffnungszeiten in den Räumen des Bürgerbüros im Rathaus Tharandt, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt wird.

 

Parallel kann auf der Internetseite der Stadt Tharandt und im Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1035775 der Entwurf eingesehen werden.

 

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen oder mündlich im Bürgerbüro zur Niederschrift zu geben.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

 

Tharandt, 15. Juni 2023

 

gez.   Silvio Ziesemer

            Bürgermeister