Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht ab 1. Mai 2025
Ab 1. Mai 2025 gelten im Pass- und Personalausweisrecht folgende Änderungen:
1. Zusendung persönlicher Dokumente an den Hauptwohnsitz möglich
Voraussetzungen:
nur für Personen ab 16 Jahren (Personalausweis) bzw. 18 Jahren (Reisepass)
ein zweites gültiges Dokument ist zwingend erforderlich
Aushändigung nur in Deutschland am Hauptwohnsitz und nur an den Inhaber persönlich mit einem gültigen Personalausweis/oder Reisepass
Zusatzgebühr in Höhe von 15,00 Euro bei Beantragung
2. Ausstellung persönlicher Dokumente nur noch mit digitalem Lichtbild
Die Ausstellung persönlicher Dokumente ist ab 1. Mai 2025 nur noch mit einem digitalen biometrischen Lichtbild möglich. Dafür sind 2 Varianten vorgesehen:
1. Variante:
Das Lichtbild kann weiterhin bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Dieser wird Ihnen dann einen QR-Code anstatt des Lichtbildes mitgeben, den Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes in der Behörde vorlegen müssen.
Eine Übersicht über teilnehmende, zertifizierte Fotostudios und Drogeriemärkte gibt es auf www.alfo-passbild.com.
2. Variante:
Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Meldeamt gefertigt werden. Da die dafür vorgesehene Technik noch nicht in allen Pass- und Ausweisbehörden zur Verfügung steht, gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025, in der noch aktuelle biometrische Lichtbilder in Papierform zugelassen sind.
Die Kosten für das Passbild betragen 6,00 Euro zusätzlich zur Ausweis-/Passgebühr.
Einzelheiten können Sie gerne in unserem Bürgerservice von A bis Z nachlesen.
Für Fragen zur digitalen Lichtbildaufnahme mit dem PointID® stehen wir gern zur Verfügung.
Meldeamt Tharandt
Telefon: 035203/395-115
E-Mail: