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Festsetzung und Zahlung der Grundsteuer ab 2025

Am 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Damit verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Für die ab 2025 geltende Grundsteuer erhalten alle Steuerpflichtigen im Januar 2025 einen neuen Bescheid.

 

Bitte nehmen Sie keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid vor. 

 

Die Zahlungsverpflichtungen auf Grund der Ihnen zuletzt vorliegenden Grundsteuerbescheide entfallen ab dem 1. Januar 2025. Sollten Sie bei ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte und richten ggf. einen neuen Dauerauftrag für Ihre neue Grundsteuer ein. Um Zahlungsdifferenzen und Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (unten stehend zu finden). Alternativ sind die Vordrucke auch in der Stadtverwaltung erhältlich. Es ist jederzeit möglich, das Lastschriftmandat zu widerrufen.

 

Haben Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und wird die Grundsteuer bei Ihnen abgebucht, wird das Lastschriftmandant für die neue Grundsteuer weiter genutzt. Die neuen Grundsteuerbeträge werden nach Erlass des neuen Grundsteuerbescheides abgebucht. 

 

Die Zahlungsfristen für die Grundsteuer ändern sich zukünftig nicht. Die Grundsteuer ist wie bisher am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

 

In seiner Sitzung am 12.12.2024 hat der Stadtrat Tharandt die neue Hebesatzsatzung beschlossen.

 

Diese legt folgende Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 fest:

 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe):      340 Prozent

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstück):         375 Prozent

 

Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat aufkommensneutrale Hebesätze festgelegt. Dies bedeutet, dass das örtliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 nicht steigen soll.

 

Aufgrund der Grundsteuerreform kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke, die eine Neufestsetzung der Messbeträge zur Folge hat. 

 

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

 

Möchten Sie Widerspruch gegen den festgesetzten Messbetrag einlegen, ist dieser zwingend an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Stadtverwaltung erlässt die Grundsteuerbescheide nur aufgrund der vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge.

 

Amt für Finanzen

Stadtverwaltung Tharandt

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