
Briefwahlantrag
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen bevorzugt über das Online-Antragsformular oder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Dies ist ab 5. September 2020 möglich.
Wahlberechtigte können mit einem Wahlschein am Wahltag in jedem anderen Wahllokal wählen, das zum eigenen Wahlkreis gehört.
Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 27. September 2020, 16 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen.
Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass durch die Corona-Pandemie auch zum Wahltermin mit Einschränkungen zu rechnen ist. Entsprechend gelten nach heutigem Rechts- und Sachstand folgende Hygienvorschriften für die Wahllokale:
Gern möchten wir deshalb die Briefwahl empfehlen. Um Warteschlangen zu vermeiden, nutzen Sie bitte für die persönliche Stimmabgabe andernfalls die Morgen- oder Mittagszeit.
Der Wahltermin am 27.09.2020 ist eine Nachwahl nach den gesetzlichen Vorschriften der Wiederholungswahl. Die Wahlvorbereitung setzt somit am gleichen Punkt ein, zu dem im März 2020 unterbrochen wurde. Somit gibt es kein neues Wahlvorschlagsverfahren. Das Wählerverzeichnis für den Wahltermin am 26.04.2020 bleibt bestehen. Es wurden lediglich Streichungen der verzogenen oder verstorbenen Wahlberechtigten vorgenommen. Da zum ursprünglichen Wahltermin noch keine Briefwahlunterlagen versandt wurden, liegen der Stadtverwaltung keine Briefwahlstimmen vor.
Es können somit für den Wahltermin am 27.09.2020 die bereits gedruckten Stimmzettel verwendet werden. Der ursprüngliche Terminaufdruck "Bürgermeisterwahl 26.04.2020" hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Stimmzettels.
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