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Beginn des zweiten Bauabschnitts
Sanierung des Gehweg und Straßenbauarbeiten Lindenhofstraße
Mit Beginn des zweiten Bauabschnitts hat die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den 3. Nachtrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen. Die Busse befahren in Abstimmung mit der Baufirma den gesperrten Bereich. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger wird durch eine Lichtsignalanlage gewährleistet.
Die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung ist bis zum 2. Oktober 2026 gültig.
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