Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Tierbestandsmeldung 2025

Sehr geehrte Tierhalter*innen, 

 

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. 

 

Unten stehend finden Sie die aktuelle Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 06.11.2024.