Auf Grund der §§ 74 bis 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in gültiger Fassung hat der Stadtrat zu Tharandt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. März 2006 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
§ 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.272.500 Euro festgesetzt. § 3 Die Hebesätze werden festgelegt auf
der Steuermessbeträge.§ 4 Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Dorfhain wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
Tharandt, den 20. April 2006 |