Haushaltssatzung
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Stadt Tharandt

Auf Grund der §§ 74 bis 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in gültiger Fassung hat der Stadtrat zu Tharandt in seiner öffentlichen Sitzung am 15. März 2006 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:

1. den Einnahmen und Ausgaben von 9.155.550 Euro

- davon im Verwaltungshaushalt 6.364.700 Euro
- davon im Vermögenshaushalt 2.790.850 Euro

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 828.300 Euro.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,  wird auf 1.272.500 Euro festgesetzt.

§ 3

Die Hebesätze werden festgelegt auf

1. für die Grundsteuer

- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 275 v. H.
- für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H.

2. für die Gewerbesteuer 380 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 4

Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Dorfhain wird auf 90.000 Euro festgesetzt.

Tharandt, den 20. April 2006

Hagen Sommer
Bürgermeister